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Neuregelung aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)

• Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer offenen Sprechstunde ohne einen vorher fest vereinbarten Termin sich ärztlich vorzustellen.

Die Möglichkeit, über diesen Weg in eine längere psychiatrische Behandlung reinzukommen, ist ausgeschlossen. 

Weil das psychiatrische Erstgespräch bei mir mindestens 45 Minuten dauert und in komplizierten Fällen nicht selten 60 oder sogar 90 Minuten Zeit erfordert, ist die Anzahl der Patienten, die in der offenen Sprechstunde angenommen werden können, begrenzt aber gleichzeitig nicht vorhersehbar. Es kann nicht garantiert werden, dass bei allen registrierten und wartenden Patienten bis zum Ende der offenen Sprechstunde ein Arztgespräch tatsächlich erfolgen wird. Unter ungünstigen Umständen könnte es vorkommen, dass aufgrund längerer Explorationsgespräche bei komplexen psychiatrischen Fällen oder erschwerten Untersuchungsbedingungen nur 1 oder maximal 2 Patienten untersucht werden können. Damit die reguläre Terminsprechstunde im Anschluss an die offene Sprechstunde pünktlich beginnen kann, würden dann keine weiteren Patienten mehr aus der offenen Sprechstunde untersucht werden können, auch wenn diese sich bereits registriert und schon lange gewartet haben.

Eine Gesprächsgarantie gibt es also trotz einer erfolgten Registrierung und absolvierten Wartezeit leider nicht.

Diese ärztliche Untersuchung dient lediglich der Abklärung, wie akut der Zustand ist, ob eine notfallmäßige Krankenhauseinweisung in die Psychiatrie erfolgen muss oder sonstige Maßnahmen empfohlen werden können. Einen Wiederholungstermin zum ausführlichen Gespräch GIBT ES NICHT. 

Die offene Sprechstunde findet mittwochs statt. Die Registrierung für die offene Sprechstunde am Mittwoch muss im Vorfeld von 07:00 bis 7:45 Uhr erfolgen. Sollte es zu einer überhöhten Anzahl von Registrierungen in den ersten 30 Minuten kommen, kann es passieren, dass die Registrierung für die offene Sprechstunde wegen Überfüllung vorzeitig beendet wird.

 

Wenn Sie aufgrund der Schwere Ihrer Beschwerden sich nicht in der Lage sehen, auf einen neuen Termin zu warten, sollten Sie wohnortnah mit der Klinik für Psychiatrie (für Stadt Hamm ist es die Klinik für Psychiatrie am Marien-Hospital Hamm, für die Stadt Dortmund, Unna und Bergkamen die LWL-Klinik in Dortmund, für Kreis Warendorf das Rochus-Hospital in Telgte) Kontakt aufnehmen, um die Indikation zur voll- oder teilstationären Therapie überprüfen zu lassen. Bei lebensbedrohlichen akuten psychischen Krisen sollte notfallmäßig und unverzüglich eine stationäre wohnortnahe psychiatrische Untersuchung in den oben genannten Kliniken direkt erfolgen.

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